Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich beantrage, dass die 21. FW-Jahreshauptversammlung am 21.11.2012 nachfolgende Resolution beschließen möge:
„Die Bayerische Staatsregierung und der Landtag werden aufgefordert, baldmöglichst die Wegstreckenentschädigung zu erhöhen. Sie ist bei den hohen Spritpreisen schon lange nicht mehr kostendeckend. Es kann den Beschäftigten und Beamten nicht zugemutet werden, bei angeordneten Außendiensten mit dem Privatauto finanzielle Verluste zu erleiden. Die Landtagsabgeordneten der Freien Wähler werden gebeten, im Sinne dieser Resolution aktiv zu werden.“
Begründung:
Die öffentlichen Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit privaten Kraftfahrzeugen angeordnete Außendienste übernehmen, derzeit keine höhere Wegstreckenentschädigung zahlen. Ohne Anpassung der Wegstreckenentschädigung durch den Bayerischen Landtag müssten Mehrleistungen über 0,35 € / km sonst von diesen als „geldwerter Vorteil“ versteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lothar Blatt, UBV-Stadtrat