Unabhängige Bürgervertretung (UBV)
Verkehrsberuhigung in der Kahlgrundstraße
Mit Schreiben vom 03.12.2009 beantragten die UBV, für die Kahlgrundstraße in beiden Richtungen die erlaubte Fahrgeschwindigkeit generell auf 40km/h zu beschränken. Ferner sollte das Ortsschild wieder vor der Nordseite der Autobahnbrücke aufgestellt werden, wo es früher platziert war. Als Begründung wurde angegeben:
„Für die Kahlgrundstraße besteht von 22 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Anwohner/innen berichteten der UBV, dass sich jedoch kaum ein/e Autofahrer/innen danach richte. In dieser Periode erfolgten üblicherweise keine Radarmessungen. Die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h werde auch tagsüber von vielen ignoriert, wie die UBV-Stadträte zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Tagen feststellen konnten. Nur während der Geschwindigkeitsmessungen, die vorab im Main-Echo und in Radio Primavera bekannt gegeben werden, halten sich die meisten daran.
Die generelle Beschränkung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit auf 40 km/h brächte eine ganztätige Verringerung der Lärmbelästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Kahlgrundstraße.
Geschwindigkeitskontrollen müssen unauffälliger erfolgen und vor allem auch zu „untypischen Zeiten“. Hilfreich wäre eine festinstallierte Radaranlage, bei der Fahrzeuglenker/innen nicht wissen können, wann eine Kamera aufnahmebereit ist.
Bei einer Platzierung des Ortsschildes vor der Nordseite der Autobahnbrücke müssten die Fahrer/innen frühzeitiger ihre Motorbremse oder Bremse einschalten, was eine zusätzliche Reduzierung des Lärmpegels zur Folge hätte.“
Auf unseren Antrag vom 03.12.2099 erhielten wir ein Schreiben der Stadtverwaltung vom 28.04.2010 mit folgendem Inhalt:
„Regelung und Überwachung des fließenden Verkehrs in der Kahlgrundstraße
Sehr geehrter Herr Stadtrat Blatt,
verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm richten sich nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 23.11.2007.
Gemäß Zimmer 2.3 dieser Richtlinien soll durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen … mindestens ein Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden, wobei grundsätzlich straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen überhaupt erst dann in Betracht kommen, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel den in den Richtlinien vorgegebenen Richtwert überschreitet (Ziffer 2.1 der Richtlinien).
Aufgrund der dort vorhandenen Zahlen wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz eine Einschätzung des Lärmwertes in der Kahlgrundstraße vorgenommen. Demnach liegt dieser unter dem Richtwert für allgemeine und reine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete von 70 dB(A) sowie dem für Kern, Dorf- und Mischgebiete von 72 dB(A). Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h würde sich zudem der Lärmpegel um aufgerundet maximal 2dB(A) verringern.
Die von Ihnen beantragte Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Kahlgrundstraße würde damit nicht im Einklang mit den Lärm-Schutzrichtlinien-StV stehen.
Die seinerzeitige Versetzung der Ortstafel stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Außerortsbereich aus Richtung Johannesberg kommend. Nachdem nunmehr vor und nach der Ortstafel die selbe zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt, kann ich von einer erneuten Versetzung keinen positiven Effekt auf die Geschwindigkeitsentwicklung erkennen.
In der Gesamtbetrachtung darf nicht übersehen werden, das die Kahlgrundstraße als Teil der Staatstraße 2309 der Verbindung weiter Teile des nördlichen Landkreises Aschaffenburg mit der Stadt Aschaffenburg dient. Auf einer Staatsstraße wird zwangsläufig regelmäßig mehr Verkehr stattfinden als beispielsweise in der Anliegerstraße eines reinen Wohngebietes.
Durch das Tiefbauamt werden regelmäßig Erhebungen über mehrere Tage der in der Kahlgrundstraße gefahrenen Geschwindigkeiten erhoben. Eine durchgeführte Erhebung im September und Oktober 2008 ergab in Richtung stadtauswärts einen Wert „v85“ von 57 km/h und stadteinwärts von 55 km/h. Dieser Wert besagt, dass 85 % der gemessenen Fahrzeuge maximal die jeweilige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h allenfalls in solch geringem Maße überschritten, dass nach den Verkehrsüberwachungsrichtlinien nicht einmal eine Sanktion in Form eines Verwarnungsgeldes erhoben würde. Ihre bei Lokalterminen zu verschiedenen Zeit gewonnenen Beobachtungen werden durch diese Zahlen nicht bestätigt.
Die Stadt Aschaffenburg hat seit dem Jahr 2005 die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Kahlgrundstraße verstärkt. Als Ergebnis dieser Bemühungen konnte die Beanstandungsquote von früher im Einzelfall von teilweise mehr als 10 % deutlich gesenkt werden. Ähnliche Erfahrungen schildert die Polizei für ihre Messungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei der Kahlgrundstraße um die einzige Straße in Aschaffenburg handelt, in welcher bei Geschwindigkeitskontrollen abwechselnd sämtliche uns zur Verfügung stehende technische Arten der Messung zum Einsatz kommen.
Für die von Ihnen geforderten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gelten nach wie vor die Ihnen bekannten Vorschriften, welche den Kommunen grundsätzlich keine Befugnis zur Aufstellung solcher Geräte einräumen. Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit sehe ich in einer solchen Anlage auch kein geeignetes Mittel um der von Ihnen beschriebenen Situation wirksam abzuhelfen. Ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen entfalten ihre Wirkung ausschließlich punktuell im unmittelbaren Bereich der Überwachungsörtlichkeit. Im Gegensatz zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sin diese ortskundigen Kraftfahrer in relativ kurzer Zeit bekannt mit der Folge, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer vor dem Messbereich abbremst und in diesem die zulässige Höchstgeschwindigkeit exakt einhält. Vor und nach dem Mess- bzw. Erfassungsbereich der Anlage wird dagegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit einer weiteren Kontrolle erfahrungsgemäß häufig überschritten. Das bayerische Staatsministerium des Inneren berichtete in einer Stellungnahme vom 10.05.2007 von Beobachtungen, dass Verkehrsteilnehmer erst unmittelbar vor dem Messbereich abrupt abbremsen, ihr Geschwindigkeitsverhalten anpassen und nach passieren der Anlage wieder zügig beschleunigen, ohne weiter auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu achten. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass mit diesen beschriebenen Änderungen das Fahrverhaltens negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung (erhöhte Geräuschentwicklung durch das Abbremsen und erneute Beschleunigen) nicht auszuschließen sind.
Wie Sie an den Maßnahmen der vergangenen Jahre erkennen können, nehme ich Ihr Anliegen nach Schutz vor Verkehrslärm und Reduzierung der Geschwindigkeiten sehr ernst. Ich habe daher das zuständige Fachamt angewiesen, die verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung in der Kahlgrundstraße fort zu setzen und die weitere Situation aufmerksam zu beobachten. Auch das Tiefbauamt wird weiterhin durch regelmäßiges Aufstellen der Geschwindigkeitsanzeigetafel versuchen, die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung verträglicher Geschwindigkeiten zu bewegen.
Herr Alfred Streib, der Ihren Antrag mit unterzeichnet hat, erhält eine eigene Ausfertigung dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herzog, Oberbürgermeister“
Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Kahlgrundstraße und die Stellungnahme der Stadtverwaltung werden im öffentlichen Planungs- und Verkehrssenat am 6. Juli 2010 ab 17 Uhr unter dem Tagesordnungspunkt 13 behandelt. Eine rege Teilnahme der Betroffenen als Zuhörer/innen wäre wünschenswert. Ich werde mich äußern. Vielleicht nehmen auch andere Stadträte Stellung.
Lothar Blatt, UBV-Fraktionsvorsitzender
lothar.blatt@ubv-aschaffenburg.de